Die Hagedorn-Gruppe ist gemäß Zulassungsbescheid – 57.21P-8311.519-Z 03/07 – der Bezirksregierung Detmold berechtigt, Abbruch – und Sanierungsarbeiten bei Gegenwart von Asbest in schwach gebundener Form durchzuführen.
Abbrucharbeiten umfassen das Abbrechen von baulichen Anlagen, das Abwracken von Fahrzeugen einschließlich Schiffen, das Demontieren von Anlagen oder Geräten einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten.
Sanierungsarbeiten umfassen das Entfernen asbesthaltiger Materialien und erforderlichenfalls das Ersetzen durch asbestfreie Materialien sowie Beschichten oder räumliche Trennung von schwach gebundenen Asbestprodukten einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten, um die Gefahr der ungewollten Faserfreisetzung zu beseitigen. (Ziff. 2.1 bzw. 2.2 TRGS 519)